Leistungsbedingungen

der impactfork UG (haftungsbeschränkt)

Grünberger Straße 54
10245 Berlin
HRB 219122 B, Amtsgericht Charlottenburg
USt-IdNr.: DE334442444

Stand: 01.01.2025


1. Geltungsbereich

(1) Diese Leistungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der impactfork UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „impactfork“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(2) Sie gelten insbesondere für wiederkehrende Leistungen im Bereich:

  • Hosting von Webseiten und Webapplikationen

  • Betrieb von Cloud-Infrastrukturen (z. B. AWS)

  • Wartung und technische Betreuung

  • Bereitstellung integrierter SaaS-Produkte

  • Sicherheits- und Backup-Leistungen

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, impactfork stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung und der Betrieb der jeweils beauftragten technischen Infrastruktur einschließlich Hosting, Wartung und Lizenzierung gemäß Angebot oder Rechnung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:

  • dem jeweiligen Angebot,

  • der Auftragsbestätigung,

  • oder der Rechnung mit Leistungsbeschreibung.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform.


3. Leistungsumfang Hosting

(1) impactfork stellt die technische Infrastruktur für den Betrieb der jeweiligen Website oder Applikation bereit.

(2) Dies umfasst insbesondere:

  • Cloud-Hosting (z. B. AWS)

  • Loadbalancer- und Firewall-Konfiguration (z. B. WAF)

  • Sicherheitsmaßnahmen

  • technische Grundkonfiguration

  • regelmäßige Backups

(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Besucherzahlen, Conversion, Ranking) wird nicht geschuldet.


4. Wartung und Updates

(1) Wartungsleistungen umfassen:

  • Einspielen von Sicherheitsupdates

  • Systempflege

  • technische Überwachung

  • Fehlerbehebung im Rahmen der bestehenden Infrastruktur

(2) Nicht umfasst sind:

  • inhaltliche Änderungen

  • strukturelle Neuentwicklungen

  • Designanpassungen

  • Funktionsneuentwicklungen

Diese Leistungen sind gesondert zu beauftragen.


5. Lizenz- und SaaS-Produkte

(1) impactfork stellt im Rahmen des Vertrags ggf. Drittanbieter-Software oder SaaS-Produkte bereit.

(2) Lizenzkosten sind laufende Durchlaufkosten und Bestandteil der jährlichen Vergütung.

(3) Änderungen der Lizenzkosten durch Drittanbieter können an den Kunden weitergegeben werden.

(4) Der Kunde erhält kein Eigentum an Software, sondern lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.


6. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen werden mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.

(2) Die Laufzeit beginnt mit dem vereinbarten Leistungsstart.

(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Rechnung.

(2) Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich jährlich im Voraus.

(3) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist impactfork berechtigt:

  • Leistungen auszusetzen,

  • den Zugang zur Infrastruktur zu sperren,

  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.


8. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

(3) Der Kunde ist für Inhalte der Website oder Applikation allein verantwortlich.


9. Verfügbarkeit und Haftung

(1) Eine durchgehende 100 %ige Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert werden.

(2) impactfork haftet unbeschränkt bei:

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet impactfork nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(4) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die jährliche Vergütung des jeweiligen Vertrags.


10. Datensicherung und Datenschutz

(1) impactfork führt regelmäßige technische Backups durch.

(2) Eine Garantie für vollständige Wiederherstellbarkeit aller Daten wird nicht übernommen.

(3) Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.


11. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Ausfall von Cloud-Anbietern, staatliche Eingriffe) ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung.


12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.